Krypto-Assets richtig vererben

In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. an Popularität gewonnen und sich als fester Bestandteil vieler Vermögensportfolios etabliert. Doch während Immobilien, Bankkonten und Wertpapiere üblicherweise in Erbregelungen berücksichtigt werden, stellen Krypto-Assets eine ganz eigene Herausforderung dar. Anders als herkömmliche Vermögenswerte existieren Kryptowährungen nicht physisch und sind nur durch digitale Schlüssel zugänglich. Dies bringt sowohl Chancen als auch Risiken für die Nachlassplanung mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Krypto-Assets richtig vererben und welche rechtlichen Probleme auftreten können. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern.

Besonderheiten von Krypto-Assets bei der Nachlassplanung

Der zentrale Unterschied zwischen Krypto-Assets und traditionellen Vermögenswerten liegt in ihrer Dezentralität. Kryptowährungen sind nicht bei einer Bank oder einem anderen zentralen Finanzinstitut hinterlegt, sondern existieren in einem dezentralen Netzwerk, das durch kryptografische Schlüssel geschützt wird. Diese Schlüssel sind für den Zugriff auf die Krypto-Assets notwendig. Verliert jemand den Zugang zu diesen Schlüsseln, sind die Krypto-Assets unwiederbringlich verloren. Dies kann im Erbfall zu gravierenden Problemen führen.

Mögliche Probleme beim Vererben von Krypto-Assets

1. Fehlender Zugang zu den Wallet-Schlüsseln

Das größte Risiko bei der Vererbung von Krypto-Assets besteht darin, dass die Erben keinen Zugriff auf die digitalen Schlüssel erhalten. Ohne diese Schlüssel, die entweder in Form von sogenannten „Private Keys“ oder Seed Phrases gespeichert werden, sind die Krypto-Vermögenswerte verloren. Anders als bei Bankkonten, wo Erben mit einem Erbschein Zugriff erhalten können, gibt es keine zentrale Institution, die den Zugang wiederherstellen könnte.

2. Unkenntnis der Erben über das digitale Vermögen

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn die Erben nichts von den existierenden Krypto-Assets wissen. Anders als Bankkonten oder Immobilien hinterlassen Krypto-Vermögenswerte keine leicht auffindbaren Spuren. Wenn der Verstorbene seine digitalen Besitztümer nicht dokumentiert hat, laufen diese Gefahr, unentdeckt zu bleiben.

3. Schwankende Werte

Kryptowährungen sind bekannt für ihre Volatilität. Der Wert eines Portfolios kann innerhalb kurzer Zeit stark steigen oder fallen. Das bedeutet, dass bei einer langfristigen Nachlassabwicklung der Wert der Krypto-Assets bei der Aufteilung stark variieren kann, was zu Ungerechtigkeiten zwischen den Erben führen könnte.

4. Steuerliche Fragen

Die Vererbung von Krypto-Assets kann auch steuerliche Probleme mit sich bringen. Zwar sind Kryptowährungen nach aktuellem deutschen Recht als steuerpflichtiges Vermögen zu behandeln, aber der genaue Wert der digitalen Assets zum Zeitpunkt des Todes zu ermitteln, ist oft schwierig. Zudem ist die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in vielen Ländern noch unklar und in ständiger Entwicklung.

Tipps zur richtigen Nachlassplanung für Krypto-Assets

Um diese Herausforderungen zu bewältigen und sicherzustellen, dass Ihre Krypto-Assets im Todesfall nicht verloren gehen, sollten Sie einige wichtige Schritte unternehmen:

1. Sichere Dokumentation der Zugangsdaten

Stellen Sie sicher, dass die Zugangsdaten zu Ihren Krypto-Assets an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das kann eine schriftliche Aufzeichnung der Private Keys oder der Seed Phrase sein, die in einem Tresor oder bei einem vertrauenswürdigen Dritten hinterlegt wird. Alternativ können Sie auch auf einen Dienstleister für digitale Vermögensverwaltung zurückgreifen, der eine sichere Speicherung ermöglicht.

2. Testamentarische Regelung

In Ihrem Testament sollten Sie klar festlegen, welche Krypto-Assets vererbt werden und wer die Zugangsdaten erhalten soll. Wichtig ist, dass die Zugangsinformationen selbst nicht im Testament stehen, da dieses nach dem Tod öffentlich einsehbar ist. Stattdessen können Sie in einem Testament eine vertrauenswürdige Person benennen, die Zugriff auf die Informationen hat.

3. Technisches Wissen der Erben

Es ist ratsam, sicherzustellen, dass die Erben die notwendigen technischen Kenntnisse haben, um mit Krypto-Assets umzugehen. Wenn Ihre Erben mit Kryptowährungen nicht vertraut sind, kann es sinnvoll sein, jemanden zu benennen, der ihnen bei der Verwaltung und Verwertung der digitalen Vermögenswerte hilft.

4. Nutzung von Multi-Signature-Wallets

Eine weitere Möglichkeit, das Erbe von Krypto-Assets abzusichern, ist die Verwendung von Multi-Signature-Wallets. Diese ermöglichen es, mehrere Personen gleichzeitig über das Vermögen zu verfügen, indem mehrere Schlüssel benötigt werden, um Transaktionen durchzuführen. Dies verhindert den Missbrauch, bietet aber gleichzeitig den Erben eine zusätzliche Sicherheit.

5. Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

Die steuerliche Bewertung von Krypto-Assets kann komplex sein. Um sicherzugehen, dass Ihr digitales Vermögen korrekt erfasst und versteuert wird, sollten Sie steuerlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine detaillierte Aufstellung der Krypto-Assets anfertigen. Das erleichtert den Erben die Steuererklärung erheblich.

Fazit: Sichern Sie Ihre Krypto-Assets für die nächste Generation

Der Besitz von Kryptowährungen eröffnet viele finanzielle Chancen, bringt jedoch auch besondere Risiken bei der Nachlassplanung mit sich. Ohne klare und sichere Regelungen kann das digitale Vermögen im Todesfall unwiderruflich verloren gehen oder unentdeckt bleiben. Durch die sorgfältige Dokumentation der Zugangsdaten, die testamentarische Festlegung und den Einbezug technischer Lösungen wie Multi-Signature-Wallets können Sie Ihre Krypto-Assets rechtssicher vererben und Ihre Erben vor unvorhergesehenen Problemen schützen.

Da die Vererbung von Krypto-Assets ein rechtlich und technisch komplexes Thema ist, sollten Sie unbedingt fachkundigen rechtlichen Rat einholen. Dies hilft Ihnen, das digitale Vermögen optimal abzusichern und Ihre Erben vor rechtlichen und steuerlichen Fallstricken zu bewahren.