Umfassende Unterstützung im Erbrecht – Von der Planung bis zur Nachlassregelung
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung Ihres Vermögens zu Lebzeiten. Wir stehen Ihnen nicht nur präventiv zur Seite, sondern auch im Erbfall mit fachkundiger Beratung und Vertretung. Bei steuerlichen Fragen sowie im internationalen Erbrecht können Sie auf unser Expertenwissen vertrauen.
Erbrechtliche Gestaltung zu Lebzeiten
Um Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten, bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Testament / Erbvertrag: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre letzten Wünsche rechtssicher zu dokumentieren und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ob ein Testament oder ein Erbvertrag – wir entwerfen die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
- Übergabevertrag: Für die lebzeitige Übertragung von Vermögen erstellen wir Übergabeverträge, die rechtliche Sicherheit bieten und den reibungslosen Übergang von Vermögenswerten an die nächste Generation regeln.
- Gesellschaften und Gründung eines Familienpools: Wir beraten Sie bei der Gründung von Familiengesellschaften, um Vermögen effizient zu bündeln und generationsübergreifend zu verwalten.
- Stiftungen: Wenn Sie ein langfristiges Vermögen für einen bestimmten Zweck schaffen möchten, unterstützen wir Sie bei der Gründung und Gestaltung von Stiftungen.
- Patientenverfügung: Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit klar zu formulieren.
- Vorsorgevollmacht: Wir erstellen Vorsorgevollmachten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen auch in schwierigen Situationen gewahrt bleiben.
Nach dem Erbfall
Im Falle eines Erbfalls stehen wir Ihnen ebenfalls kompetent zur Seite:
- Klärung der erbrechtlichen Stellung: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Ansprüche als Erbe zu klären und zu sichern.
- Miterbengemeinschaft: Wir beraten Sie in Fragen der Miterbengemeinschaft, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Überschuldeter Nachlass: Bei Überschuldung des Nachlasses helfen wir Ihnen, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten.
- Pflichtteilsanspruch: Wir setzen Ihre Pflichtteilsansprüche durch und beraten Sie, wie Sie zu Ihrem rechtmäßigen Anteil am Nachlass gelangen.
- Testamentsvollstreckung: Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Testamentsvollstreckung und stellen sicher, dass der letzte Wille des Erblassers ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Internationales Erbrecht
In einer globalisierten Welt ist es wichtig, auch internationale Aspekte des Erbrechts zu berücksichtigen:
- Erbrechtliche Gestaltung bei internationalem Bezug: Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Fragestellungen, die durch internationale Sachverhalte entstehen können.
- Erbfall mit internationalem Bezug: Bei Erbfällen mit Auslandsbezug helfen wir Ihnen, die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen und die besten Lösungen zu finden.
Ehegattenerbrecht
Im Rahmen des Ehegattenerbrechts bieten wir Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu:
- Erbquote: Wir erklären Ihnen, wie sich die Erbquote im Falle einer Erbschaft gestaltet.
- Pflichtteilsquote: Wir informieren Sie über die Pflichtteilsansprüche von Ehepartnern und wie diese geltend gemacht werden können.
- Ehegattentestament: Wir beraten Sie bei der Erstellung von Ehegattentestamenten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögensnachfolge haben.
Ihr Partner im Erbrecht
Egal, in welcher Phase der Vermögensnachfolge Sie sich befinden, wir sind Ihr vertrauensvoller Partner für alle erbrechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Vermögenswerte rechtssicher zu gestalten und zu übertragen.