Sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbfällen kann eine Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer anfallen (gemäß § 1 ErbStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse des Begünstigten, dem individuellen Freibetrag und den entsprechenden Steuersätzen. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung und die Abwicklung mit dem Finanzamt.
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge durch maßgeschneiderte Lösungen, wie z.B. Übergabeverträge, die Gründung von Familiengesellschaften und die Gestaltung von Testamenten.
Da die Unterschiede zwischen Erbschaft- und Schenkungssteuer gering sind, konzentriert sich die folgende Übersicht auf die Erbschaftsteuer.
Erbschaftsteuer:
Besonderheiten bei der Vererbung des Familienheims
Steuerklassen
Persönliche Freibeträge
Steuerliche Befreiungen
Versorgungsfreibeträge
Steuersätze
Beispiel zur Berechnung der Erbschaftsteuer