Erbschaftssteuer

Sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbfällen kann eine Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer anfallen (gemäß § 1 ErbStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse des Begünstigten, dem individuellen Freibetrag und den entsprechenden Steuersätzen. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung und die Abwicklung mit dem Finanzamt.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge durch maßgeschneiderte Lösungen, wie z.B. Übergabeverträge, die Gründung von Familiengesellschaften und die Gestaltung von Testamenten.

Da die Unterschiede zwischen Erbschaft- und Schenkungssteuer gering sind, konzentriert sich die folgende Übersicht auf die Erbschaftsteuer.

Erbschaftsteuer:

Besonderheiten bei der Vererbung des Familienheims

Steuerklassen

Persönliche Freibeträge

Steuerliche Befreiungen

Versorgungsfreibeträge

Steuersätze

Beispiel zur Berechnung der Erbschaftsteuer