Erbschaftssteuer

Steuerliche Aspekte der Schenkung und Erbschaft: Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge

Bei jedem Schenkungsvorgang und Erbfall können sowohl Schenkungs- als auch Erbschaftsteuer anfallen (siehe § 1 ErbStG). Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach der Steuerklasse des Erwerbers, seinem persönlichen Freibetrag und den sich hieraus ergebenden Steuersätzen. Die Abgabe der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt übernehmen wir gerne für Sie.

Erbschaftsteuer: Ein Überblick

Steuerklassen:

    Die Erbschaftsteuer ist in verschiedene Steuerklassen unterteilt, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben richten. Die Steuerklassen beeinflussen, wie hoch die Freibeträge und Steuersätze für den Erben sind.

    Persönliche Freibeträge:

      Jeder Erbe hat Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag, der die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs mindert. Diese Freibeträge variieren je nach Steuerklasse und können beispielsweise bei Ehepartnern, Kindern oder Geschwistern unterschiedlich hoch sein.

        Bestimmte Vermögenswerte sind von der Erbschaftsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise Beträge, die für den Unterhalt von Angehörigen benötigt werden, sowie bestimmte Vermögensübertragungen in Form von Betriebsvermögen.

        Besondere Versorgungsfreibeträge:

          In bestimmten Fällen gibt es zusätzliche Versorgungsfreibeträge, die vor allem für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gelten.

          Steuersätze:

            Die Erbschaftsteuer unterliegt progressiven Steuersätzen, die von der Höhe des Erbes abhängen. Diese können zwischen 7 % und 50 % liegen.

            Beispiel zur Erbschaftsteuer:

              Angenommen, ein Ehepartner erbt 100.000 Euro. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro bleibt dieser Erbfall steuerfrei. Bei höheren Beträgen wird der entsprechende Steuersatz angewandt.

              Besonderheit: Vererbung des Familienwohnheims:

                Die Vererbung des Familienwohnheims kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden, sodass die Erben von der Erbschaftsteuer befreit sind, wenn sie selbst im Familienwohnheim wohnen bleiben.

                Schenkungssteuer: Wichtige Aspekte

                Schenkungssteuer fällt an, wenn eine lebzeitige Schenkung erfolgt, also bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Dies kann auch beim Ausgleich des Zugewinns über die tatsächliche Forderung hinaus der Fall sein. Es gibt jedoch auch unbeabsichtigte Zuwendungen, wie etwa die einseitige Einzahlung auf ein gemeinsames Konto durch einen Ehegatten, die ebenfalls der Schenkungssteuer unterliegen können. Besteuert wird der geschenkte Betrag, wobei auch hier die Steuerklassen und Freibeträge eine entscheidende Rolle spielen.

                Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge

                Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Abgabe Ihrer Steuererklärungen, sondern auch bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge. Unsere Dienstleistungen umfassen:

                • Ausarbeitung von Übergabeverträgen: Wir erstellen rechtssichere Verträge, die die Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten regeln und steuerliche Vorteile maximieren.
                • Gründung einer Familiengesellschaft: Durch die Gründung einer Familiengesellschaft können Vermögenswerte effizient verwaltet und übertragen werden, während gleichzeitig steuerliche Vorteile genutzt werden.
                • Gestaltung von Testamenten: Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung von Testamenten, um sicherzustellen, dass Ihre Vermögenswerte gemäß Ihren Wünschen und unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte verteilt werden.

                Fazit

                Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögensübertragungen steuerlich optimiert und rechtssicher gestaltet sind. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren erbrechtlichen und steuerlichen Fragen!