Immobilienrechtliche Dienstleistungen: Verträge, Überlassungen und Grundbuchangelegenheiten
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen rechtlichen Belangen rund um Immobilien. Unsere Expertise umfasst die Gestaltung und Überprüfung sämtlicher Verträge, die sich auf Immobilien beziehen. Zudem beraten wir Sie bei erbrechtlichen Fragen, lebzeitigen Überlassungen von Immobilien und in Grundbuchangelegenheiten. Für Fragen zur Bewertung von Grundstücken arbeiten wir eng mit unserem Partnerbüro zusammen.
Überprüfung und Gestaltung von Verträgen
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und Überprüfung folgender Verträge:
- Übergabeverträge: Diese regeln die Übertragung von Eigentum oder Nutzungsrechten und sind essenziell für eine reibungslose Vermögensnachfolge.
- Gesellschaftsverträge: Wenn Immobilien in eine Gesellschaft eingebracht werden, ist ein klarer Gesellschaftsvertrag wichtig, um die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter festzulegen.
- Grundstückskaufverträge: Wir gewährleisten, dass Ihre Kaufverträge alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Interessen optimal geschützt sind.
- Miet- und Pachtverträge: Egal ob für Wohn- oder Gewerbeimmobilien, wir gestalten Ihre Miet- und Pachtverträge so, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden und Konflikte vermieden werden.
Nießbrauch, Wohnungsrecht und Altenteil
Mit den Instrumenten des Nießbrauchs, Wohnungsrechts und Altenteils können Sie sicherstellen, dass der Übergeber Grundbesitz überlässt, ihn aber weiterhin selbst nutzen kann. Diese Rechte sollten idealerweise im Rahmen von Überlassungsverträgen als Gegenleistung des Übernehmers vereinbart werden. Eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs ist dringend zu empfehlen, um die Ansprüche des Übergebers rechtlich abzusichern.
Zusätzlich sollten Rückholrechte vereinbart werden, die beispielsweise bei einer Belastung oder einem Verkauf des Grundbesitzes ohne Zustimmung des Übergebers oder im Falle des Vorversterbens des Übernehmers greifen.
Grundbuchrecht
Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle im Immobilienrecht, da es die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks verbindlich dokumentiert. Es handelt sich um ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird und alle relevanten Informationen zu den Grundstücken eines Gemeindebezirks enthält. Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten des Grundbuchrechts und unterstützen Sie bei der Eintragung oder Löschung von Rechten.
Grundstücksbewertung
Die Bewertung von Grundstücken ist ein entscheidender Aspekt bei der Vorbereitung von Übergabeverträgen, Testamentsentwürfen oder Gesellschaftsverträgen. Eine realistische Bewertung sorgt dafür, dass alle Parteien eine faire Grundlage für ihre Vereinbarungen haben. Unser Partnerbüro unterstützt uns hierbei, um präzise und marktgerechte Bewertungen zu gewährleisten.
Fazit
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilienverträge rechtssicher und optimal zu gestalten. Ob es um die Überprüfung bestehender Verträge, die Gestaltung neuer Vereinbarungen oder die Klärung von Grundbuchfragen geht – wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Angelegenheiten rund um Immobilien. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!